AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der InvateMedia GmbH, Gerichtstraße 51, 13347 Berlin
vertreten durch die Geschäftsführer
Malik Jungbeck und Simon Grünewald, Handelsregister am Amtsgericht Charlottenburg,
HRB 230747 (nachfolgend: „Invate Media“)
§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Invate Media mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt) handelt.

(2) Invate Media schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Invate Media als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Invate Media ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Invate Media in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt. 



§ 2 Leistungen von Invate Media / Mitwirkung des Kunden

(1) Invate Media erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Invate Media nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann Invate Media den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben, von Invate Media nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonusgezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.

(2) Wenn Invate Media für den Kunden eine Dienstleistung im Bereich der Anfragengewinnung erbringt, gelten Anfragen dann als qualifiziert, wenn sie sich über den von Invate Media unter Mithilfe des Kunden definierten und erstellten Prozess eingetragen haben und damit ein Interesse an den Produkten und der Dienstleistung des Kunden gezeigt haben.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Invate Media, bleibt der Vergütungsanspruch von Invate Media unberührt.

(4) Aufgrund unserer Erfahrung behalten wir uns vor, über Art und Inhalt der Werbeschaltungen unserer Kunden zu entscheiden. Diese Voraussetzung ist Bestandteil eines jeden Vertrages, dies gilt auch für nachträgliche Abänderungen der Verträge. Die Werbeschaltung wird von der Invate Media GmbH grundsätzlich und ausschließlich nach bestem Wissen und Gewissen aufgebaut und geschalten.

(5) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.

(6) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Invate Media nicht verantwortlich.

(7) Invate Media steht in Bezug auf die gegenüber dem Kunden zu erbringenden Beratungsdienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(8) Invate Media ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(9) Die vereinbarte Vergütung von Invate Media in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.

(10) Invate Media garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.

(11) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von Invate Media zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an Invate Media zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu. Dieser Punkt bezieht sich nicht auf von Invate Media erstellte Webseiten.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Auftraggeber kann über das auf der Website des Auftragnehmers integrierte Online-Termintool eine unverbindliche Anfrage für einen Telefontermin mit dem Auftraggeber vereinbaren.

(2) Im Anschluss an den Telefontermin übersendet der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf dessen Anfrage hin eine E-Mail oder einen Link mit einem Button zu dem Bestellformular des Auftraggebers. Durch Anklicken des Buttons in der E-Mail wird der Auftraggeber auf das Bestellformular des Auftragnehmers weitergeleitet.

(3) Der Auftraggeber kann durch Anklicken der Auswahlfelder im Bestellformular die von ihm gewünschten Beratungsleistungen auswählen. Mit digitaler Unterschrift unter dem Bestellformular und anschließenden Anklicken des Buttons „ANGEBOT UNTERZEICHNEN“ gibt dieser ein rechtsverbindliches Angebot ab, welches der Auftraggeber annimmt, sodass ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber zustande kommt. Vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Beauftragung kann der Auftraggeber seine gemachten Eingaben jederzeit über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen einsehen und ändern. Der Auftragnehmer sendet dem Auftraggeber unmittelbar nach dem Absenden der Beauftragung eine Bestätigung per E-Mail.

(4) Der Auftragnehmer speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes.

(5) Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.

(6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(7) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die vom Auftragnehmer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

(8) Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.
 


§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen 

(1) Die Leistungen von Invate Media unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Invate Media kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Invate Media kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Invate Media nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Invate Media überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Invate Media verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) Invate Media ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einerIndustrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Invate Media dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Invate Media gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Invate Media hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von uns angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€).

(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Invate Media stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung nach erfolgreichem Lastschrifteinzug aus.

(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an Invate Media zu überweisen.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(6) Bei einer beliebigen (sowohl entgeltlich, als auch unentgeltlich) Form der Zusammenarbeit ist Invate Media berechtigt, das Logo des Partners auf der eigenen Webseite: https://www.invate-media.de zu Werbezwecken zu verwenden. 



§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1)  Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens 12 Monate, sofern zwischen den Parteien keine längere Laufzeit schriftlich vereinbart wird. Auf Wunsch des Auftragnehmers können auch längere Vertragslaufzeiten vereinbart werden.

(2) Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.

(3) Eine Kündigung muss per E-Mail an info@invate-media.de erfolgen. Anschließend muss ein kurzes Kündigungs-Formular ausgefüllt werden. Erst dann wird die Kündigung bearbeitet. Das Datum der fristgerechten Kündigung ist das Datum, an dem das Kündigungs-Formular abgeschickt wird. Sonstige Kündigungen, wie z.B. per SMS,Brief, Post und/oder Fax, werden nicht bearbeitet und sind ungültig. Das Kündigungsschreiben muss nicht unterschrieben werden.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt. 

(5) Im Falle einer Kündigung werden dem Kunden Materialien zum eigenständigen Umzug der Webseite zur Verfügung gestellt.



§ 7 Verzug /Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Invate Media beginnen nicht, bevor derRechnungsbetrag bei Invate Media eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Invate Media vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Invate Media sich vor, weitere Leistungen bis zumAusgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist Invate Media berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Invate Media wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen. 



§ 8 Erfüllung

(1) Invate Media wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Invate Media ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Invate Media bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Invate Media Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist Invate Media gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Invate Media unberührt.

(4) Invate Media ist berechtigt, für Kunden generierte Kontakte zur Qualitätssicherung selbst im Namen des Kunden anzurufen. 



§ 9 Haftung
(1) Invate Media haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Invate Media nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf);in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Invate Media nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Invate Media nicht.

(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, Invate Media ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt Invate Media insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei. 



§ 10 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an Invate Media die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und Invate Media abzuschließen ist, wird der Kunde Invate Media vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.

(3) Der Kunde stellt Invate Media von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Invate Media hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten. 





§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrechte

(1) Wir haben an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken, die von uns veröffentlicht werden, Urheberrechte. Jegliche Nutzung ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.

(2) Der Kunde erhält durch Abnahme der Webseite ein einfaches Nutzungsrecht auf die innerhalb der Zusammenarbeit erstellten Texte, Designs, Fotos und Webseiten. Dieses Nutzungsrecht bleibt auch nach Beendigung einer Zusammenarbeit bestehen.

(3) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Support-Lizenz im Bezug auf die Integration seiner Inserate auf der Webseite.

(4) Zugriff zum Mitgliederbereich ist dem Kunden nur während einer laufenden Zusammenarbeit gestattet. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der von uns hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt. Vervielfältigt der Kunde Inhalte aus dem geschützten Mitgliederbereich oder gibt diese an nicht berechtigte Dritte weiter, gilt ein angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.


(5) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht im Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.
(6) Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte und die zur Verfügung gestellten Vorlagen, Strategien und Konzepte an Dritte weiterzugeben oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit Invate Media abgestimmt wurde. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.

(7) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1, 2, 3 und 4 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht. 



§ 12 Rechte Dritter

(1) Stellt der Kunde Invate Media Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das Invate Media bei der Zusammenarbeit verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. 

(2) Der Kunde stellt Invate Media in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei. 



§ 13 Referenz

(1) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, ungeachtet der Übertragungs-, Träger -und Speichertechniken, den Auftragnehmer persönlich und/oder die Firma als Ganzes unter Verwendung seines Namens, seiner öffentlichen Fotos (zum Beispiel von der Website oder auch aus Social-Media Profilen) und seines Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen. Darüber hinaus räumt der Kunde dem Auftragnehmer das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die Leistungen zu beschreiben und diese Beschreibung inklusive ggf. enthaltener wörtlicher Zitate ganz oder teilweise, ebenfalls unter Nennung des Kundennamens, Verwendung der zur Verfügung gestellten und/oder öffentlichen Fotos, Verwendung des Kundenlogos und vom Kunden oder des Auftraggebers erstellter Fotos, Videos, Webseiten oder anderer Materialien publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden.  



§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Invate Media maßgebend.


(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.



AGB Stand: 01.01.2022
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